Freitag, 26. August 2011

Marysol Gartenmöbel GmbH des Lars Wobig mit designwelt24.de in Insolvenz

Der medienbekannte Berliner Geschäftsmann Lars Wobig hat es schon wieder gemacht.

Nachdem Wobig bereits mit seiner Disaya GmbH und dem shop rattan-moebel-design.de in die İnsolvenz gegangen war und zahlreiche Kunden hinterlassen hat, welche bis zum heutigen Tag keine Entschädigung erhalten haben, kam er alsbald mit seinem neuen shop, designwelt24.de der Marysol GmbH an den Start.

Seine  Masche ist immer wieder die selbe: es wird eine sehr schöne Webseite mit ausgesprochen hübschen Design ins Netz gestellt, über die der findige Geschäftsmann Rattanmöbel - Gartenmöbel-  verkauft. Diese Gartenmöbel haben ebenfalls ein gefälliges Design und über rege Nachfrage braucht er sich deshalb keine Sorgen zu machen.

Sobald genügend Bestellungen und Vorauszahlungen eingegangen sind, passieren dann die tollsten "unglücklichen Ereignisse": so wird die falsche Ware von den Geschäftspartnern aus China geliefert. Es verschwinden Container oder bleiben auf mysteriöse Weise beim Zoll hängen. Beliebt ist auch die Einschaltung einer angeblich inkompetenten Spedition und Lieferservice.

Was jedoch immer und stets wie geschmiert läuft, ist der Zahlungsverkehr mit Vorkasse.

Wie hoch diesesmal der angerichtete Schaden ist, wurde noch nicht geklärt. Zu den Opfern gehören dieses mal nicht nur die zahlreichen abgezockten Verbraucher, sondern auch Zahlungsorganisationen wie Paypal und trusted shops.

Bekanntmachung zur Insolvenz der Marysol Gartenmöbel GmbH des "Geschäftsmannes" Lars Wobig samt Aktenzeichen und vorläufig zuständigem Insolvenzverwalter :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Marysol Gartenmöbel GmbH, Köpenicker Str. 19 - 20, 12524 Berlin, ist gemäß § 21 InsO am 18.08.2011 um 17.00 Uhr angeordnet worden: vorläufige Insolvenzverwaltung; vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Bruno Kübler, Einemstr. 24, 10785 Berlin. Verfügungen d. Schuldner/in sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Untersagung und Einstellung der Zwangsvollstreckung ins bewegliche Vermögen.

AZ: 36m IN 3452/11
Berlin, 19. August 2011
Amtsgericht Charlottenburg

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