Freitag, 26. August 2011

Marysol Gartenmöbel GmbH des Lars Wobig mit designwelt24.de in Insolvenz

Der medienbekannte Berliner Geschäftsmann Lars Wobig hat es schon wieder gemacht.

Nachdem Wobig bereits mit seiner Disaya GmbH und dem shop rattan-moebel-design.de in die İnsolvenz gegangen war und zahlreiche Kunden hinterlassen hat, welche bis zum heutigen Tag keine Entschädigung erhalten haben, kam er alsbald mit seinem neuen shop, designwelt24.de der Marysol GmbH an den Start.

Seine  Masche ist immer wieder die selbe: es wird eine sehr schöne Webseite mit ausgesprochen hübschen Design ins Netz gestellt, über die der findige Geschäftsmann Rattanmöbel - Gartenmöbel-  verkauft. Diese Gartenmöbel haben ebenfalls ein gefälliges Design und über rege Nachfrage braucht er sich deshalb keine Sorgen zu machen.

Sobald genügend Bestellungen und Vorauszahlungen eingegangen sind, passieren dann die tollsten "unglücklichen Ereignisse": so wird die falsche Ware von den Geschäftspartnern aus China geliefert. Es verschwinden Container oder bleiben auf mysteriöse Weise beim Zoll hängen. Beliebt ist auch die Einschaltung einer angeblich inkompetenten Spedition und Lieferservice.

Was jedoch immer und stets wie geschmiert läuft, ist der Zahlungsverkehr mit Vorkasse.

Wie hoch diesesmal der angerichtete Schaden ist, wurde noch nicht geklärt. Zu den Opfern gehören dieses mal nicht nur die zahlreichen abgezockten Verbraucher, sondern auch Zahlungsorganisationen wie Paypal und trusted shops.

Bekanntmachung zur Insolvenz der Marysol Gartenmöbel GmbH des "Geschäftsmannes" Lars Wobig samt Aktenzeichen und vorläufig zuständigem Insolvenzverwalter :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Marysol Gartenmöbel GmbH, Köpenicker Str. 19 - 20, 12524 Berlin, ist gemäß § 21 InsO am 18.08.2011 um 17.00 Uhr angeordnet worden: vorläufige Insolvenzverwaltung; vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Bruno Kübler, Einemstr. 24, 10785 Berlin. Verfügungen d. Schuldner/in sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Untersagung und Einstellung der Zwangsvollstreckung ins bewegliche Vermögen.

AZ: 36m IN 3452/11
Berlin, 19. August 2011
Amtsgericht Charlottenburg

Donnerstag, 25. August 2011

Deutsche Zentralinkasso gewinnt Urteil beim Kammergericht in Berlin



Ein unerwartetes und skandalöses Urteil ist beim Kammergericht in Berlin zugunsten der DOZ Deutsche Zentralinkasso ergangen.


Zigtausende Verbraucher hatten gehofft, daß dem skandalträchtigen Unternehmen heute vom Kammergericht der Weg gewiesen und die Lizenz endgültig entzogen wird.

Dochleider kam es anders, als von vielen erwartet.

Das Berliner Kammergericht erachtete die Inkassierforderungen der Inkasssofirma als legal und legitim.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig !

Wir sind schon jetzt gespannt, wie die Verbraucherschutzzentralen und Rechtsanwälte, die sich mit Abo-Abzocke befassen, kommentieren werden.

 Hierzu die aktuelle Pressemitteilung des Berliner Kammergerichts vom 25.8.2011:
Pressemitteilung des Kammergerichtes Berlin: Der Widerruf der Registrierung einer Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin durch die Präsidentin des Kammergerichts ist rechtswidrig. Nachdem im Jahre 2009 mehrfach Beschwerden über das Unternehmen eingegangen waren, widerrief die Präsidentin des Kammergerichts als zuständige Behörde die für die Tätigkeit des Unternehmens erforderliche Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister. Der Bestand der eingezogenen Forderungen sei nicht geprüft worden, obwohl zumindest in bestimmten Einzelfällen hierzu Anlass bestanden hätte.

Das Unternehmen machte demgegenüber geltend, im Rahmen eines sog. ‚Mengeninkasso‘ sei ihm eine Einzelfallprüfung jeder geltend gemachten Forderung nicht möglich und auch nicht üblich. Eine solche Verpflichtung sehe das Rechtdienstleistungsgesetz zudem nicht vor.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts hat der Klage stattgegeben. Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Widerruf der Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister lägen nicht vor. Es sei nicht dauerhaft zu unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zum Nachteil des Rechtsverkehrs gekommen. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bestehe keine Verpflichtung, vor jeder Einleitung von Inkassomaßnahmen, etwa dem Versand eines Mahnschreibens, eine Einzelfallprüfung durchzuführen, ob die jeweilige Forderung auch bestehe. Die Klägerin habe dargelegt, dass sie eine Einzelfallprüfung dann vornehme, wenn sie auf Grund entsprechender Hinweise Anlass dazu habe. Soweit es im Einzelfall begründete Beschwerden gegeben habe, seien diese jedenfalls mit Blick auf den Geschäftsumfang kein Grund, von einer dauerhaft unqualifizierten Tätigkeit der Klägerin auszugehen. Zudem habe es die Präsidentin des Kammergerichts unterlassen, vor dem Widerruf zunächst ein milderes, weniger stark in das Grundrecht der Klägerin auf Berufsfreiheit eingreifendes Mittel, etwa eine Auflage, zu prüfen.

Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

Urteil der 1. Kammer vom 25. August 2011 (VG 1 K 5.10)
Siehe auch Artikel auf Konsumer.info

Montag, 22. August 2011

webtains, icontent, Zentralinkasso mit selben Bildern wie Jobcenter auf website

Zur webtains, icontent Gmbh, DOZ, Deutsche Zentral Inkasso gibt es einen lustigen Webfund : die genannten Firmen verwenden alle die gleichen Bilder, wie das Jobcenter Frankfurt zwecks Illustration auf deren Webseiten - der User "Sir John" hat daraus einen hübschen Clip angefertigt und dann auf YouTube hochgeladen:



Und nicht vergessen: 

Viele tausende verunsicherte Verbraucher hoffen inständig auf den endgültigen Lizenzentzug und somit auf das AUS für die DOZ / Deutsche Zentral Inkasso beim Termin vorm Berliner Kammergericht am 25.8.2011 und das dann endlich Ruhe im Karton einkehrt

Bitte lesen Sie die Pressemitteilung vom Kammergericht - um ein zahlreiches Erscheinen von Opfern der dreisten Methoden dieser cleveren Geldeintreiber für Abofallen wie outlets.de & Co vorm Gerichtsgebäude und eventuelle Missfallensbekundungen wird gebeten.

Lassen Sie sich den Auftrieb und den Auftritt von den Herren Bernhard Soldwisch , Frank Drescher & Co nicht entgehen: wahrscheinlich ist es die letzte Gelegenheit, um die Deutsche Zentralinkasso live zu erleben und deren Untergang zu kommentieren und zu feiern.... garantiert ist auch das Fernsehen da :-)